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Medizinische Tauglichkeit — Class 1, 2, 3: Was bedeutet das konkret - Aircraft-Wissen

Medizinische Tauglichkeit — Class 1, 2, 3: Was bedeutet das konkret

Fliegerärztliche Tauglichkeit: Welche Untersuchungen, welche Klasse für welche Lizenz, was passiert bei Einschränkungen und wie oft muss man hin.

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Medizinische Tauglichkeit — Class 1, 2, 3: Was bedeutet das konkret - Aircraft-Wissen
Medical Tauglichkeit Gesundheit LAPL

Fliegerärztliche Tauglichkeit: Welche Untersuchungen, welche Klasse für welche Lizenz, was passiert bei Einschränkungen und wie oft muss man hin.

Medizinische Flugtauglichkeit — Die Gesundheitshürde vor dem Cockpit

Kein Pilot fliegt ohne gültiges Medical. Die medizinische Tauglichkeit ist eine Grundvoraussetzung für jede Pilotenlizenz in der EASA-Region, und sie bleibt es ein Pilotenleben lang. Die Anforderungen sind in der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Part-MED, geregelt und gelten einheitlich in allen EASA-Mitgliedstaaten. Wer versteht, welche Klasse welche Anforderungen stellt, was bei Vorerkrankungen passiert und wie der Prozess abläuft, spart sich Stress und Überraschungen.

Die Medical-Klassen im Überblick

Das EASA-System kennt drei Medical-Klassen plus das vereinfachte LAPL-Medical:

Medical Berechtigt für Anforderungsniveau Aussteller
Class 1 ATPL, CPL, IR Höchste Anforderungen AMC (Aeromedical Centre)
Class 2 PPL, SPL, BPL Moderate Anforderungen AME (Aeromedical Examiner)
Class 3 Fluglotsen (ATCO) Vergleichbar mit Class 1 AMC oder AME
LAPL-Medical LAPL (Light Aircraft Pilot Licence) Geringste Anforderungen GMP (Hausarzt mit Schulung) oder AME

Class 1 — Das Medical für Berufspiloten

Das Class-1-Medical ist die strengste medizinische Untersuchung in der Zivilluftfahrt. Es wird für die Erstausstellung einer CPL (Commercial Pilot Licence) oder ATPL (Airline Transport Pilot Licence) benötigt und muss regelmäßig erneuert werden.

Erstuntersuchung: Die Erstuntersuchung für Class 1 muss an einem Aeromedical Centre (AMC) durchgeführt werden — in Deutschland sind dies spezialisierte flugmedizinische Zentren, z. B. das DLR in Hamburg oder Köln, oder von der Behörde anerkannte AMCs. Sie umfasst:

  • Allgemeine Anamnese: Vollständige Erhebung der Krankengeschichte, Familienanamnese, Medikamentenhistorie
  • Internistische Untersuchung: Herz, Lunge, Abdomen, neurologische Basisuntersuchung
  • EKG (Elektrokardiogramm): Ruhe-EKG bei Erstuntersuchung, ab 30 Jahren alle 5 Jahre, ab 40 Jahren jährlich, ab 50 Jahren ggf. Belastungs-EKG
  • Augenheilkundliche Untersuchung: Fernvisus, Nahvisus, Farbsehen (Ishihara-Tafeln), Gesichtsfeld, Augeninnendruck, Spaltlampenuntersuchung
  • Audiometrie: Tonaudiogramm bei Erstuntersuchung und regelmäßig (alle 5 Jahre unter 40, alle 2 Jahre ab 40)
  • Lungenfunktionsprüfung: Spirometrie bei Erstuntersuchung
  • Blutuntersuchung: Großes Blutbild, Lipidprofil, Nüchternglukose, Leberwerte
  • Urinuntersuchung: Zucker, Eiweiß, Blut
  • HNO-Untersuchung: Ohren, Nase, Gleichgewicht
  • Psychologische Beurteilung: Gesprächsbasierte Einschätzung der psychischen Stabilität

Gültigkeitsdauer Class 1:

Alter Gültigkeit (Einmann-Betrieb) Gültigkeit (Multi-Crew)
Unter 40 Jahre 12 Monate 12 Monate
40-59 Jahre 6 Monate 12 Monate
Ab 60 Jahre 6 Monate 6 Monate

Class 2 — Das Standard-Medical für Privatpiloten

Das Class-2-Medical ist für die meisten Privatpiloten relevant. Es wird für die PPL(A), PPL(H), SPL (Segelflugpilotenlizenz) und BPL (Ballonpilotenlizenz) benötigt. Die Anforderungen sind spürbar weniger streng als bei Class 1, aber immer noch umfassend.

Untersuchungsumfang Class 2:

  • Allgemeine körperliche Untersuchung: Herz-Kreislauf, Atemwege, Abdomen, Bewegungsapparat
  • Sehtest: Fernvisus (korrigiert und unkorrigiert), Nahvisus, Farbsehen. Mindestanforderung: Fernvisus 6/12 (0,5) pro Auge, korrigiert 6/6 (1,0) binokular
  • Hörtest: Conversational Voice Test (Flüstersprache) oder Audiometrie. Der Bewerber muss ein normales Gespräch auf 2 Meter Entfernung verstehen
  • EKG: Bei Erstuntersuchung, danach ab 40 Jahren alle 2 Jahre (bei Verlängerung), jährlich ab 50
  • Urinuntersuchung: Zucker und Eiweiß
  • Blutdruckmessung: Grenzwert: systolisch bis 160 mmHg, diastolisch bis 95 mmHg (bei behandelter Hypertonie mit bestimmten Medikamenten möglich)
  • Anamnese: Vorerkrankungen, Operationen, aktuelle Medikamente, psychische Gesundheit

Gültigkeitsdauer Class 2:

Alter Gültigkeit
Unter 40 Jahre 60 Monate (5 Jahre)
40-49 Jahre 24 Monate (2 Jahre)
Ab 50 Jahre 12 Monate (1 Jahr)

Die Untersuchung wird von einem AME (Aeromedical Examiner) durchgeführt. AMEs sind niedergelassene Ärzte mit einer speziellen flugmedizinischen Zulassung. Eine Liste der zugelassenen AMEs finden Sie auf den Websites der Luftfahrtbehörden (LBA, Austro Control, BAZL).

Class 3 — Das Medical für Fluglotsen

Das Class-3-Medical betrifft ausschließlich Fluglotsen (Air Traffic Controller Officers, ATCO). Die Anforderungen sind mit Class 1 vergleichbar, teilweise sogar strenger im Bereich Hören und psychische Belastbarkeit. Für Piloten ist Class 3 nicht relevant, aber der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch Fluglotsen regelmäßig ihre Tauglichkeit nachweisen müssen.

Die Gültigkeitsdauer entspricht weitgehend der von Class 1: 24 Monate unter 40 Jahren, 12 Monate ab 40 Jahren.

LAPL-Medical — Die vereinfachte Alternative

Für Inhaber einer LAPL (Light Aircraft Pilot Licence) gibt es eine vereinfachte medizinische Untersuchung. Das LAPL-Medical kann von einem GMP (General Medical Practitioner) — also dem Hausarzt — durchgeführt werden, sofern dieser eine flugmedizinische Grundschulung absolviert hat. Alternativ kann auch ein AME das LAPL-Medical ausstellen.

Die Anforderungen sind gegenüber Class 2 reduziert. Es gibt keine starren Grenzwerte, sondern der Arzt muss beurteilen, ob der Bewerber in der Lage ist, die Rechte der LAPL sicher auszuüben. Die Gültigkeitsdauer beträgt 60 Monate unter 40 Jahren und 24 Monate ab 40 Jahren.

Einschränkung: Das LAPL-Medical berechtigt nur zum Führen von Flugzeugen bis 2000 kg MTOM mit maximal 4 Insassen, VFR, innerhalb des LAPL-Berechtigungsumfangs. Wer eine vollwertige PPL anstrebt, benötigt das Class-2-Medical.

Häufige medizinische Fragen und Sonderfälle

Brillenträger / Kontaktlinsen: Fehlsichtigkeit ist kein Ausschlussgrund. Für Class 2 muss die korrigierte Sehschärfe mindestens 6/6 (1,0) binokular betragen. Bis zu einer Refraktion von +5/-6 Dioptrien gibt es in der Regel keine Einschränkungen. Bei stärkerer Fehlsichtigkeit ist eine Einzelfallbeurteilung nötig. Die Brille oder Kontaktlinsen müssen während des Fluges getragen werden, und eine Ersatzbrille muss im Cockpit griffbereit sein. Die Art der Korrektur wird im Medical vermerkt (VDL — Visual Device Limitation).

Farbenblindheit: Vollständige Farbenblindheit (Achromatopsie) ist ein Ausschlussgrund. Bei partiellen Farbsinnstörungen (häufig: Rot-Grün-Schwäche) gibt es abgestufte Prüfverfahren. Wer den Ishihara-Test nicht besteht, kann eine erweiterte Farbsinnprüfung (z. B. Anomaloskop oder Lantern Test) ablegen. Bei bestimmten Ergebnissen kann das Medical mit der Auflage "only valid in daytime" (VNL — Valid Not at Night) oder mit anderen Einschränkungen erteilt werden. In manchen Fällen führt die Farbsinnstörung zum Ausschluss, insbesondere wenn die Unterscheidung von Luftfahrt-Signalfarben (rot, grün, weiß) nicht sicher möglich ist.

Diabetes mellitus: Diabetes ist einer der komplexesten Bereiche der Flugmedizin.

  • Typ 2, diätetisch kontrolliert: In der Regel medicalfähig mit regelmäßiger Kontrolle (HbA1c)
  • Typ 2, orale Medikation: Möglich, aber nur mit bestimmten zugelassenen Medikamenten (z. B. Metformin). Sulfonylharnstoffe sind wegen Hypoglykämiegefahr problematisch
  • Typ 1 oder Insulin-pflichtiger Typ 2: Grundsätzlich schwierig. Class 1 ist in der Regel nicht möglich. Für Class 2 gibt es seit einigen Jahren einen EASA-Prozess für insulinpflichtige Bewerber, der strenge Auflagen beinhaltet (regelmäßige Blutzuckerkontrollen, Endokrinologen-Berichte, Safety-Pilot-Einschränkung)

Herz-Kreislauf-Erkrankungen:

  • Bluthochdruck: Behandelbar und medicalfähig mit zugelassenen Medikamenten (ACE-Hemmer, Sartane, Calciumantagonisten, bestimmte Betablocker). Eine medikamentöse Neueinstellung erfordert eine Karenzzeit von ca. 2 Wochen
  • Herzrhythmusstörungen: Einzelfallentscheidung. Einfache Extrasystolen sind meist unproblematisch, Vorhofflimmern erfordert kardiologische Abklärung
  • Koronare Herzkrankheit / Herzinfarkt: Nicht automatisch Ausschluss. Nach erfolgreicher Behandlung (Stent, Bypass) kann nach einer Karenzzeit und umfassender kardiologischer Begutachtung ein Medical erteilt werden — oft mit Einschränkungen (OML — Operational Multi-crew Limitation)

Psychische Erkrankungen:

  • Depression: Mild bis moderat, erfolgreich behandelt: Medical möglich nach Einzelfallprüfung. SSRI-Antidepressiva sind in bestimmten Fällen zugelassen (nach Stabilisierungsphase und Bewertung durch einen flugmedizinischen Psychiater)
  • Angststörungen: Ähnlich wie Depression — therapiert und stabil kann ein Medical erteilt werden
  • ADHS: Grundsätzlich möglich, wenn keine Medikation (Stimulanzien sind unzulässig) und die Symptomatik die Flugsicherheit nicht beeinträchtigt
  • Psychosen, bipolare Störung: In der Regel Ausschlussgrund für alle Klassen

Epilepsie: Aktive Epilepsie ist ein absoluter Ausschlussgrund. Nach einem einzelnen Krampfanfall ohne Epilepsiediagnose kann nach einer Anfallsfreiheit von mindestens 5 Jahren (ohne Medikation) und umfangreicher neurologischer Abklärung ein Medical erteilt werden.

Kosten der medizinischen Untersuchung

Medical-Klasse Erstuntersuchung Verlängerung
Class 1 (AMC) 400 - 800 EUR 250 - 500 EUR
Class 2 (AME) 150 - 350 EUR 100 - 250 EUR
LAPL (GMP/AME) 80 - 200 EUR 60 - 150 EUR

Die Kosten variieren je nach Region, AME und erforderlichen Zusatzuntersuchungen. Ein EKG oder Audiogramm kann zusätzliche Gebühren verursachen. Die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen — es handelt sich um eine privatärztliche Leistung.

Den richtigen AME finden

Die Wahl des AME ist wichtig. Ein erfahrener Fliegerarzt kennt die Regularien und kann bei Grenzfällen besser beraten als ein AME, der nur wenige Piloten pro Jahr untersucht. Empfehlungen:

  • AME-Verzeichnis: Auf den Websites von LBA (Deutschland), Austro Control (Österreich) und BAZL (Schweiz) sind alle zugelassenen AMEs mit Standort und Kontaktdaten gelistet
  • Flugschule fragen: Ihre Flugschule hat in der Regel bewährte AMEs, die sie empfehlen kann
  • Vereinskollegen fragen: Erfahrene Piloten im Fliegerclub kennen die guten AMEs in der Region
  • Spezialisierung beachten: Bei bekannten Vorerkrankungen lohnt es sich, einen AME zu wählen, der Erfahrung mit dem spezifischen Thema hat (z. B. Kardiologie, Augenheilkunde)

Was tun bei Ablehnung oder Einschränkung?

Wenn ein AME das Medical nicht ausstellen kann (weil die Befunde die Limits überschreiten), wird der Fall an die zuständige Luftfahrtbehörde weitergeleitet. Dort entscheiden flugmedizinische Sachverständige über:

  • Erteilung mit Einschränkungen (Limitations): z. B. VDL (Brille tragen), VNL (nur Tagflug), OML (nur Multi-Crew), OSL (nur mit Safety Pilot), SIC (nur mit speziellem Equipment)
  • Erteilung nach weiterer Abklärung: Zusätzliche Fachgutachten (Kardiologie, Neurologie, Psychiatrie) können angefordert werden
  • Verweigerung: In schweren Fällen wird das Medical abgelehnt

Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden. In Deutschland erfolgt dies über das LBA, in Österreich über Austro Control. Es empfiehlt sich, einen auf Luftfahrtrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, da das Verfahren komplex ist und medizinische wie juristische Argumentation erfordert.

Laufende Pflichten: Fitness to Fly

Ein gültiges Medical allein genügt nicht. Piloten haben die laufende Pflicht, ihre Flugtauglichkeit vor jedem Flug selbst zu beurteilen. Die IMSAFE-Checkliste ist ein bewährtes Werkzeug:

  • I — Illness: Bin ich krank? Auch eine Erkältung kann die Flugtauglichkeit beeinträchtigen (Druckausgleich, Müdigkeit)
  • M — Medication: Nehme ich Medikamente? Sind diese mit dem Fliegen vereinbar? Im Zweifel den AME fragen
  • S — Stress: Stehe ich unter erheblichem Stress? Emotionale Belastung beeinträchtigt die Entscheidungsfähigkeit
  • A — Alcohol: Wann habe ich zuletzt Alkohol konsumiert? Mindestens 8 Stunden, besser 24 Stunden vor dem Flug kein Alkohol. Restalkohol unter 0,2 Promille
  • F — Fatigue: Bin ich ausgeruht? Müdigkeit ist ein unterschätzter Risikofaktor
  • E — Emotion/Eating: Bin ich emotional stabil? Habe ich ausreichend gegessen und getrunken?

Bestimmte Ereignisse lösen eine automatische Suspendierung des Medicals aus, bis ein AME die Flugtauglichkeit bestätigt:

  • Krankenhausaufenthalt oder chirurgischer Eingriff
  • Beginn oder Änderung einer regelmäßigen Medikation
  • Signifikante Verletzung mit Beeinträchtigung der Flugfähigkeit
  • Schwangerschaft (Medical ist ab Feststellung suspendiert, Flugtauglichkeit kann bis zur 26. Woche mit AME-Bestätigung aufrechterhalten werden)
Die Selbstbeurteilung der Flugtauglichkeit ist eine der wichtigsten Pilotenpflichten. Ein gültiges Medical-Zertifikat bedeutet nicht automatisch, dass Sie an jedem Tag flugtauglich sind. Ehrlichkeit sich selbst gegenüber ist hier keine Schwäche, sondern professionelles Verhalten.

Medikamente und Fliegen

Die meisten rezeptfreien Medikamente sind nicht automatisch mit dem Fliegen vereinbar. Kritische Medikamentengruppen:

  • Antihistaminika (Allergietabletten): Viele machen müde. Ältere Generation (z. B. Cetirizin) ist oft problematisch. Neuere (z. B. Desloratadin) können unter Umständen zugelassen sein
  • Schmerzmittel: Paracetamol und Ibuprofen in niedriger Dosis sind in der Regel akzeptabel. Opioide und codeinhaltige Mittel sind verboten
  • Schlafmittel / Beruhigungsmittel: Benzodiazepine und Z-Substanzen haben lange Nachwirkungen und sind mit dem Fliegen unvereinbar
  • Nasentropfen: Abschwellende Nasensprays (Xylometazolin) sind kurzfristig akzeptabel, deuten aber auf eine Erkältung hin, die selbst ein Flughindernis ist
  • Antibiotika: Nicht das Antibiotikum ist das Problem, sondern die Infektion, gegen die es wirkt

Im Zweifel gilt: Vor dem Fliegen den AME kontaktieren. Eine schnelle telefonische Rückfrage kann eine falsche Entscheidung verhindern.

Praktische Tipps für das erste Medical

Timing: Vereinbaren Sie den Medical-Termin vor Beginn der Flugausbildung. Ein durchgefallenes Medical nach bereits investierten Flugstunden ist finanziell und emotional belastend.

Vorbereitung: Bringen Sie Ihre komplette medizinische Vorgeschichte mit — Arztbriefe, OP-Berichte, aktuelle Medikamentenliste. Der AME muss alle relevanten Informationen haben, um eine korrekte Beurteilung vornehmen zu können. Verschwiegene Vorerkrankungen können später zum Entzug des Medicals und der Lizenz führen.

Brille mitbringen: Wenn Sie eine Sehhilfe tragen, bringen Sie sowohl Brille als auch Kontaktlinsen zum Termin. Der Sehtest wird korrigiert und unkorrigiert durchgeführt.

Ausgeruht erscheinen: Blutdruck und Ruhepuls sind nach einer schlechten Nacht oder stressiger Anfahrt erhöht. Das kann unnötige Wiederholungsmessungen oder Nachuntersuchungen auslösen.

Nüchtern kommen: Wenn Blutuntersuchungen Teil der Untersuchung sind (Class 1), sollten Sie nüchtern erscheinen. Für Class 2 ist dies in der Regel nicht erforderlich, aber klären Sie dies vorab mit dem AME.

Die medizinische Tauglichkeit ist kein einmaliges Hindernis, sondern eine lebenslange Begleiterin des Pilotenlebens. Wer seine Gesundheit pflegt, regelmäßig die Untersuchungen wahrnimmt und ehrlich mit seinen medizinischen Befunden umgeht, wird in den meisten Fällen ein langes und sicheres Pilotenleben führen können.

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